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Bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine Autoversicherung welche die Teilkaskoversicherung inklusive enthält und deren zu zahlende Beitragshöhe sich an die Höhe der Selbstbeteiligung, der Typklasse des eigenen Autos und dem Schadensfreiheitsrabatt richtet. Die Mindesthöhe der Selbstbeteiligung je Unfallschaden orientiert. Die Selbstbeteiligung beträgt mindestens 150 Euro und je höher er ist desto geringer fällt der Jahresbeitrag aus der an die Versicherung gezahlt werden muss.
Die Vollkaskoversicherung kann die gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung ergänzen und somit den eigenen Versicherungsschutz erhöhen und jeder der einen Neuwagen oder hochpreisiges Auto besitzt sollte diese KFZ-Versicherung abschließen.
Die Schäden welche durch Unwetter (Hagel, Blitzeinschläge), Feuer, Raub, Kurzschluss, Marderbiss, eigene verursachte Unfälle, Zusammenstoss mit Wildtieren, Silvesterschäden (z.B. wenn ein Chinaböller unter dem Auto landet) und böswillige Beschädigung (Vandalismus) entstehen werden von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wenn ein Schadensfall eintreten sollte muss der Versicherte innerhalb von sieben Tagen mit seiner KFZ-Versicherung Kontakt aufnehmen, erklären wie der Unfall geschehen ist und sich dazu verpflichten den Schaden zu begrenzen.
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